
Kinderschutz
Durch das im Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe erneut aufgefordert, die fachlichen Standards im Kinderschutz weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen damit die umfassende Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern bei der Gefährdungseinschätzung, das rechtzeitige Anbieten von Hilfen für belastete Familien sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit von Institutionen im Kinderschutz. Mit diesen Veränderungen wird auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung konkretisiert.
Als zentrale Aufgabe für Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe ist weiterhin formuliert, Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und deren Risiken für die Kinder und Jugendlichen im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung berücksichtigt werden müssen.
Die Umsetzung des Schutzauftrags beschreibt somit einen Prozess zwischen Helfer*innen, Eltern und Kindern, der nicht ohne Kontakt und Beziehungsaufnahme zu denken ist. Unterschiedliche Einschätzungen der Fachkräfte und der Familien bei Misshandlung, sexueller Gewalt und Vernachlässigung führen unausweichlich zu Konflikten und Verunsicherung im Hand
Leistungen
- Einmalige oder prozessbegleitende Beratende Tätigkeit zu Fragen der Kindeswohlgefährdung.
- unabhängige Ansprechpartner zur unterstützenden Begleitung.
- Verantwortung für einen qualifizierten, strukturierten Ablauf der Gefährdungseinschätzung.
- Mitwirkung an der Planung von Hilfe- und Schutzmaßnahmen.
- Formen, Ursachen und die Dynamik von Gewalt in Familien in ihren lebensweltlichen und gesellschaftlichen Kontexten erkennen und die Fachkräfte in den weiteren Handlungsweisen beraten
- Fallverstehen und Instrumente der Gefährdungseinschätzung bereitstellen sowie deren Anwendung nachvollziehbar erläutern, wie z.B:
# Rechtliche Rahmenbedingungen und deren Bedeutung in der Praxis
# Methoden der Gesprächsführung mit Eltern und Kindern
# Handlungslogiken der fallbeteiligten Institutionen
# Verstrickungsrisiken
# zwischen Fachkräften und Familiensystem
# Falldynamiken
- Sicherheit in der Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten durch Kenntnis der verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung und deren Auswirkungen auf Kinder in den unterschiedlichen Entwicklungsstufen
- Reflexion der fachlichen Haltung
- Begleiter*In der Qualitätsentwicklungsprozesse im Bereich Kinderschutz,
- Prozessbegleitung von Präventions- und Schutzkonzepten
Unser Ziel ist die Erhöhung der Handlungssicherheit der Ratsuchenden beim Umgang mit Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdung.