
Hilfen für junge Volljährige
Bei den Hilfen für junge Volljährige gelten anders gelagerte inhaltliche Schwerpunkte als bei der Erziehungsbeistandschaft. Auf Grund des Alters (18 Jahre bis 27 Jahre) der nun erwachsenen jungen Menschen und ihrer dementsprechenden rechtlichen Stellung, ist es notwendig, die Hilfe unmittelbar auf Leistungen und Ziele der Verselbständigung, der Beteiligung, der Autonomie, Verantwortungsübernahme und die Schul- bzw. Berufsperspektive auszurichten. Viele junge Menschen stehen vor der Anforderung sich von den Eltern oder der Wohngruppe zu lösen und sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit zu entwickeln, der eine hohe Eigenverantwortlichkeit, die Fähigkeit Entscheidungen zu treffen und eine langfristige Lebensperspektive zu planen abverlangt wird. Viele junge Menschen erlangen jedoch nicht mit dem Erwachsenenalter körperliche und seelische Gesundheit, Bildungserfolg, soziale Kompetenz und ökonomische Selbstständigkeit. Die pädagogische Begleitung und die Förderung des jungen Menschen durch eine ihm vertraute, zuverlässige, loyale Person ist davon geprägt, begleitend und unterstützend zur Seite zu stehen, um die oben genannten Fähigkeiten zu erlangen.
Leistungen:
- Vernetzung mit dem Bezugsbetreuer,
- Gemeinsame Planung des Auszugs,
- Reflexion aller praktischen und Entwicklungsaufgaben mit dem jungen Menschen,
- Verbindliche Einzelgespräche,
- Stabilisierung der neuen Lebenssituation,
- Unterstützung bei der Anwendung erlernter Kompetenzen wie beim Umgang mit
- Behörden,
- Finanziellen Mitteln,
- Der Herkunftsfamilie,
- Der Gewöhnung und Auseinandersetzung mit der individuellen und gesellschaftlichen Realität und den neuen Freiheiten,
- Begleitung bei Behördengängen,
- Koordinierungsgespräche mit dem Helfersystem,
- Unterstützende Begleitung in die
- Tages-,
- Sozial-,
- Schul- oder Arbeitsstruktur,
uvm