Geschäftsstelle - Rosenbergstraße 1 - 54550 Daun


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Verfahrensbeistandschaft

Die Verfahrensbeistandschaft ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Interessenvertretung minderjähriger Kinder in familiengerichtlichen Kindschaftsverfahren. Sie wird vom Familiengericht bestellt, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des jungen Menschen erforderlich ist. Wir vertreten in der Rolle des Verfahrensbeistand die Perspektive, den Willen und die Bedürfnisse des jungen Menschen im gerichtlichen Verfahren und stellen sicher, dass diese bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Wir stehen in persönlichem Kontakt mit dem jungen Menschen, informieren diesen altersgerecht über das Verfahren und bringen dessen Sichtweise in Anhörungen und Verhandlungen ein. Die Verfahrensbeistandschaft ist zeitlich auf das jeweilige gerichtliche Verfahren begrenzt und endet mit dessen Abschluss.

 Leistungen

  • Interessenvertretung des Kindes

- Feststellung der individuellen Interessen, Bedürfnisse und des Willens des Kindes

- Einbringung dieser Perspektive in das gerichtliche Verfahren

- Vertretung der Kindesinteressen unabhängig von Eltern und anderen Beteiligten

  • Persönlicher Kontakt und Beziehungsarbeit

- Gespräche mit dem Kind (alters- und entwicklungsangemessen)

- Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung

- Erfassung der Lebenssituation und des sozialen Umfelds

  • Information und Aufklärung des Kindes

- Verständliche Information über Ablauf, Inhalt und mögliche Ergebnisse des Verfahrens

- Unterstützung des Kindes, seine Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten wahrzunehmen

  • Einbindung des sozialen Umfelds

- Gespräche mit Eltern, Bezugspersonen und ggf. Fachkräften

- Einholung relevanter Informationen zur Einschätzung der Situation

  • Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren

- Teilnahme an Anhörungen und Verhandlungen

- Abgabe mündlicher oder schriftlicher Stellungnahmen

- Darstellung der Kindesinteressen gegenüber dem Gericht

  • Unterstützung bei Konfliktklärung

- Mitwirkung an einvernehmlichen Lösungen zwischen den Beteiligten, soweit sinnvoll

- Vermittlung von kindbezogenen Perspektiven innerhalb des Verfahrens

  • Nachbereitung des Verfahrens

- Erläuterung gerichtlicher Entscheidungen gegenüber dem Kind

- Unterstützung beim Verständnis der Ergebnisse und deren Bedeutung